Universitäten sind Freiräume für kritisches Denken – zumindest in der Theorie. Zur Freiheit der Studierenden gehört es, selber zu entscheiden, welche Vorlesung und welches Seminar sie wann und wie oft besuchen.
Doch in einigen Veranstaltungen gibt es immer noch den Zwang zur Teilnahme. Wer zu oft fehlt, kann am Ende des Semesters keine Prüfung ablegen.
Wie sieht die Situation in Göttingen aus? Und wo finde ich als Studi überhaupt die Regelungen zur Anwesenheitspflicht? Wir haben für Euch nachgefragt.
Grundsätzlich gilt: Ob ihr eine Vorlesung besucht, steht euch frei, DozentInnen können euch nicht dazu zwingen.
Anwesenheitspflicht gibt es in Göttingen vor allem an der Philosophischen Fakultät, in den Naturwissenschaften oder der Medizin, wo Studierende Praktika im Labor absolvieren (müssen).
Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz darf es Anwesenheitspflicht nur dort geben, wo das Lernziel einer Veranstaltung auf anderem Wege nicht erreicht werden kann.
Um herauszufinden, ob das auch für euren Kurs / euer Seminar gilt, lohnt der Blick in die Modulbeschreibung – dort muss die Anwesenheitspflicht festgeschrieben sein. Ist das nicht der Fall, können DozentInnen auch nicht auf regelmäßige Teilnahme pochen, den Studierenden steht der Besuch der Veranstaltung frei.
Eine abweichende Regelung gilt an der ZESS: Dort dürfen Studierende bei Sprachkursen in der Regel fünf Mal fehlen, damit sind immer noch 80 Prozent der Unterrichtseinheiten abgedeckt. Für die ZESS gilt die ZESS-Prüfungsordnung, die alle Veranstaltungen abdeckt.
Auch ein Blick in die allgemeine Prüfungsordnung der Universität lohnt sich: Dort ist geregelt, wie oft man fehlen darf, sofern es Pflichtveranstaltungen gibt.
Generell gilt: Bei einer Veranstaltung, die zwei Stunden pro Semesterwoche umfasst, darf man zwei Mal unentschuldigt fehlen. Das gilt auch für zwei parallel verlaufende Pflichtveranstaltungen. Fehlt man öfter (und ist mit ärztlichem Attest entschuldigt), wird eine Ersatzprüfungsleistung erwartet.
Ob jemand als krank (und damit auch als prüfungsunfähig) gilt, entscheidet aber letztlich die Uni – und nicht der Arzt. Der liefert der Universität lediglich die Informationen in Form eines Attests. Und ganz wichtig: An der ZESS werden nur Atteste akzeptiert und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Doch warum zwingt man junge Erwachsene überhaupt, an Veranstaltungen teilnehmen zu müssen? In den Naturwissenschaften sind es vor allem Praktika, die physische Anwesenheit verlangen. Und an der Philosophischen Fakultät sieht man den Diskurs zwischen den Studierenden als wesentliches Ziel an – und begründet so eine Pflicht zur Teilnahme. Jeder Fakultät steht es frei, Anwesenheitspflichten zu bestimmen.
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