Versteuert studieren

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzjladhf/–…–… Entschuldigung, ich war kurz eingeschlafen.

„Steuern“ ist kein spannendes Thema, und doch betrifft es uns in irgendeiner Weise unser ganzes Leben lang. Auch im Studium kann es bereits lohnen, sich über Begriffe wie „Sonderausgaben“, „Werbungskosten“ und „Verlustvortrag“ schlau zu machen. Daher möchte ich euch eine Geschichte erzählen.

Märchenstunde

Alexander und Julia studieren an der Universität Göttingen. Nein, Alexander und Julia existieren nicht, sie sind nur laut FlexNow-Statistikportal die zwei häufigsten Namen auf dem Campus. Aber davon wollen wir uns nicht ablenken lassen, es geht hier schließlich um Steuern.

Alexander, 22, studiert im Bachelor. Er hat einen 20-Stunden-Hiwi-Job und bekommt ein monatliches Taschengeld von seinen Eltern. Sein Verdienst liegt unter dem Grundfreibetrag. Die Lohnsteuer, die Alexander trotzdem zahlen muss, wird zunächst durch seinen Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Doch am Ende des Steuerjahres kann Alexander seinen Trumpf ziehen: Mit der Abgabe seiner Einkommenssteuererklärung lässt er sich die abgeführten Euros zurückerstatten. Steuerlich gesehen ist Alexander also gar nicht so langweilig, wie er nachts auf der Tanzfläche immer rüberkommt.

Anders sieht es bei Julia aus: Sie ist 24 und schon im Master. Auch sie jobbt nebenbei, ebenfalls unterhalb der Grundfreibetragsgrenze und hat somit eigentlich mit Steuern nicht viel am Hut. Doch Julia hat eine Superkraft – neben einer überdurchschnittlichen Anzahl an Instagram-Followern hat sie bereits ihr Bachelor-Zeugnis in der Tasche.
Und das, was für Julia nur ein kurzer Trip zum Prüfungsamt mit anschließender Sektdusche war, hat sie in den Augen des Gesetzgebers aus einer sich verpuppenden Raupe in einen farbenfrohen Schmetterling werden lassen (jedenfalls stelle ich mir das so vor). Julia absolviert nun eine Zweitausbildung, die sich steuerlich anders absetzen lässt. Ihre studienrelevanten Ausgaben können jetzt als Werbungskosten verbucht werden, und die lassen sich auch nachträglich geltend machen. Das Zauberwort lautet hier „Verlustvortrag“! Obwohl Julia also aktiv keine Steuern zahlt, reicht sie trotzdem jedes Jahr eine Steuererklärung ein, auf der sie ihre Werbungskosten auflistet. Unmittelbar bringt ihr das zwar nichts, sobald Julia jedoch ins Berufsleben eintaucht, kann sie ihre gesammelten Verlustvorträge geltend machen.

Die harten Fakten

Sonderausgaben, Werbungskosten, Grundfreibetrag – Was sind sie und was wollen sie von dir? Diese Akteure sind essentiell für dein erfolgreiches Steuerleben, also aufgemerkt, auch wenn es jetzt vielleicht etwas zäh wird:

Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten Deiner Ausbildung, unterscheidet aber, ob es sich um die erste (z.B. Bachelorstudium) oder zweite Ausbildung (z.B. Masterstudium, Studium nach dem Abschluss einer Ausbildung) handelt.
Diese Unterscheidung bedeutet einen enormen finanziellen Unterschied, denn die Kosten gehören in unterschiedliche Bereiche der Steuererklärung:

Aufwendungen für eine erste Berufsausbildung sind bis maximal 6.000 € pro Jahr als sogenannte Sonderausgaben abzugsfähig. Sonderausgaben sind Aufwendungen, die eigentlich privat veranlasst sind und unvermeidlich für dich entstehen (hier sprechen wir nicht von dem neuen Paar Schuhe, dass du unbedingt auf jeden Fall haben musstest, sondern von Dingen wie Krankenversicherung, Erstausbildung oder Altersvorsorge). Mit dem Job haben sie nichts zu tun haben, dürfen ausnahmsweise aber zum Steuern sparen genutzt werden. Das Einkommensteuergesetz zählt auf, welche Arten von Ausgaben zu den Sonderausgaben gehören. Es gibt verschiedene Untergruppen – Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium gehören zu den „Allgemeinen Sonderausgaben“.

Im Gegensatz zu Werbungskosten können Sonderausgaben nicht in spätere Jahre vorgetragen werden – sie helfen also nur dann beim Steuern sparen, wenn sie im Jahr ihrer Entstehung mit Einkünften verrechnet werden können.

Wach bleiben! Gleich ist es geschafft!

Kosten einer Zweitausbildung sind in unbegrenzter Höhe sogenannte Werbungskosten. Das Einkommensteuergesetz (und das hat immer Recht) definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dazu gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. In unserem Fall kann das alles von Unimaterialien, über BAföG-Zinsen bis hin zur Druckertinte sein.

Es geht also genau genommen nicht um verschiedene Arten von Ausgaben, sondern darum, in welches Feld des Steuerformulars der Betrag geschrieben wird.

Und wo du es schon eimal so weit geschafft hast, kannst du dir den Rest auch noch durchlesen:

Der Grundfreibetrag stellt dein Existenzminimum sicher. Bekommst du in deinem Job weniger als 8.820 € im Jahr, musst Du grundsätzlich auch keine Steuererklärung abgeben – Glück gehabt! Wenn an dir allerdings ein kleines Finanzgenie verloren gegangen ist, dann kannst du dir die von deinem Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuern wieder vom Finanzamt erstatten lassen – so du dir die Mühe machst und trotzdem eine Steuererklärung abgibst.

Und was kann man absetzen?
Verallgemeinernd kann man sagen, dass du alle Kosten, die unvermeidbar für deine Aus- oder Weiterbildung sind, steuerlich geltend machen kannst:
Arbeitsmaterialien: Das bedeutet Literatur, Lehrbücher, Computer, Drucker, Schreibtische bis hin zum Anspitzer.
Auslandsaufenthalte (so sie nicht Backpacking durch Südostasien beinhalten): Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für verpflichtende Auslandsaufenthalte, Praktika, Exkursionen etc.
Studienkredite: Zinsen für BAföG und andere Studiendarlehen, ausgenommen dem regelmäßigen Groschen von Oma.
Fahrtkosten: Ob zur Uni oder zu privaten Lern- und Arbeitsgruppen – alle Strecken, die Studiticket nicht abdeckt, aber für dich unvermeidbar sind.

Doch, auch wenn es jetzt überraschend kommt, bin weder ich, noch sind Alex oder Julia Fachleute in Sachen Steuerrecht. Wenn ihr also Fragen zum Thema Verlustvortrag und Konsorten habt, wendet euch besser an die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter oder den/die SteuerberaterIn eures Vertrauens.

 

 

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